Hotel Julianka in Itzehoe/Heiligenstedten
seit 40 Jahren im Dienste der Wirtschaft, Industrie und der Handwerker/Monteure

Julianka Nr. 8   Tel.: (0 48 21) 7 50 52 oder 0176 41 63 45 90
E-Mail: hotel-julianka@gmx.de

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)

Rechte und Pflichten aus dem Gästeaufnahmevertrag
Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)

Bei der Zimmerreservierung liegen die Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe zugrunde, die von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA) herausgegeben wurde.

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmervermietung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen den Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag (Beherbungsvertrag). Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

1.Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer mündlich, fernmündlich oder schriftlich vom Gast (Mieter) oder einem von ihm gewählten Stellvertreter bestellt und vom Gastgeber (Vermieter) zugesagt wurde, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, das Zimmer bereitgestellt worden ist.

2.Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3.Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4.Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.

5.Bis zur anderweitigen Vergabe des vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmers ist der Gast verpflichtet den vereinbarten oder betriebsüblichen Zimmerpreis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.

6.Der Gastgeber ist in Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

7.Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 5 errechneten Betrag zu zahlen.

8.Ausschließlicher Gerichtsstand ist unser Betriebsort.

Weitere Informationen über die Grundlagen des Beherbungsvertrages, ausgearbeitet vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)